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Die wichtigsten Fragen rund um den Arbeitsschutzausschuss

Seine Zusammensetzung, Aufgaben sowie Teilnehmer - inklusive Vorlage zur Einladung.

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz sind Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, der die Aufgabe hat, Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und die Zusammenarbeit der im Betrieb verantwortlichen Stellen zu sichern und zu fördern.

Die wichtigsten Fragen rund um den ASA inkl. einer nützlichen Mustervorlage für eine korrekte Einladung zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses haben wir für Sie zusammengestellt.

Wer muss den Arbeitsschutzausschuss bilden und zu den Sitzungen einladen?

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Arbeitgeber für die Einberufung eines ASA aufkommen und entweder eigenhändig oder durch einen Beauftragten zu dessen Sitzungen einladen.

Wer sitzt klassischerweise in einem Arbeitsschutzausschuss?

  • Arbeitgeber oder Beauftragte/r
  • Zwei Mitglieder des Betriebsrats
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte/r nach § 22 SGB VII

→ Welche Themen in derartigen Sitzungen besprochen werden können und eine druckfertige Einladung zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung finden Sie in unserem kostenlosen Gratisdownload. Jetzt herunterladen und den ASA unkompliziert einberufen!

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